Was sich ändert

Die von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen im Überblick

von Christian Gödecke

Dritte Stufe der Steuerreform: wird vorgezogen und bringt knapp 9 Milliarden Euro Entlastung. Der Eingangssatz bei der Einkommensteuer sinkt 2004 von zurzeit 19,9 auf 16 Prozent, der Höchstsatz von 48,5 auf 45 Prozent. Der Grundfreibetrag wird von 7.235 auf 7.664 Euro angehoben. Der Spitzensteuersatz greift schon bei 52.151 Euro (bisher 55.007). Das Vorziehen der Reform wird damit zu 30% gegenfinanziert, der Rest durch Verkauf von Staatseigentum und Subventionskürzungen.

Tabaksteuer: wird zum 1. März und 1. Dezember 2004 sowie am 1. September 2005 jeweils um 1,2 Cent pro Zigarette erhöht.

Gewerbesteuer: Freiberufler brauchen sie auch künftig nicht zu zahlen. Ertragsunabhängige Elemente wie Zinsen, Mieten und Leasingraten fließen nicht in die Bemessungsgrundlage ein. Kommunen wird aus der finanziellen Bredouille geholfen: Sie bekommen 2004 2,3 Milliarden Euro mehr aus der Gewerbesteuer. Ab 2005 sind es jährlich 2,5 Milliarden Euro.

Subventionen: Die Steuervergünstigungen werden einmalig um zwölf Prozent heruntergefahren. Die direkten Beihilfen werden 2004, 2005 und 2006 um jeweils vier Prozent gesenkt. Im ersten Jahr gibt es Ausnahmen. Teilweise werden die Mittel schon um sechs Prozent gekürzt, dafür werden die Zuschüsse an den öffentlichen Nahverkehr nicht ganz so stark gestrichen.

Pendlerpauschale: wird 2004 auf 30 Cent reduziert. Bislang beträgt sie 36 Cent für die ersten zehn und 40 Cent für jeden weiteren Kilometer Arbeitsweg. Mehr als 4.500 Kilometer pro Jahr dürfen nur bei der Nutzung eines Kraftwagens abgesetzt werden.

Eigenheimzulage: wird von jährlich 11,5 Milliarden auf acht Milliarden Euro zurückgefahren. Der Förderhöchstbetrag sinkt auf 1.250 Euro (bisher: 1.278 Altbau/2.556 Neubau). Die Kinderzulage steigt von 767 auf 800 Euro. Die förderfähigen Kosten liegen künftig bei 125.000 Euro inklusive Grund und Boden. Der Förderbetrag beträgt ein Prozent. Die Einkommensgrenzen werden von 82.000/164.000 (Ledige/Ehepaar) auf 70.000/140.000 gesenkt. Pro Kind kommen 30.000 Euro hinzu. Die Förderzeit bleibt bei acht Jahren. Die Förderung von Alt- und Neubauten wird gleichgestellt. Bisher waren Neubauten bevorzugt. Aus- und Erweiterungsbauten werden nicht mehr unterstützt.

Sparerfreibetrag: sinkt von 1.550/3.100 Euro (Alleinstehende/Ehegatten) auf 1.370/2.740 Euro.

Die Arbeitnehmersparzulage wird von 20 auf 18 Prozent der angelegten vermögenswirksamen Leistung reduziert. Maximal sind es jetzt 400 statt 408 Euro.

Bei der Unternehmensbesteuerung kommt es zu Entlastungen und Belastungen der Wirtschaft. Da die Masse der Firmen in Deutschland als einkommensteuerpflichtige Personenunternehmen geführt werden, profitieren sie vom Vorziehen der Steuerreform.

Zugleich wird aber eine Mindestgewinnbesteuerung für große Unternehmen eingeführt.

Die Verlustrechnung wird eingeschränkt. Verlustvorträge bis zu einer Million Euro können unbegrenzt mit Gewinnen gegen gerechnet werden. Liegt der Gewinn über eine Million Euro, wird er mit 40 Prozent besteuert. Denn Verluste, die über dem Sockelbetrag liegen, können zu 60 Prozent angerechnet werden. Die Mindestbesteuerung von Gewinnen großer Unternehmen betrifft etwa zwei Prozent der Firmen. Die Regierung hatte den Sockelbetrag zunächst bei 100.000 Millionen Euro festgesetzt.

Die Versicherungsbranche erhält ein Steuergeschenk. Lebens- und Krankenversicherer dürfen Verluste aus Aktiengeschäften und Beteiligungsverkäufen der Jahre 2001 bis 2003 steuermindernd absetzen.

Steueramnestie: Wer Schwarzgeld aufdeckt, geht straffrei aus, muss den Betrag aber nachversteuern: Nächstes Jahr mit 25 Prozent, in den ersten drei Monaten 2005 mit 35 Prozent. Danach läuft die Regelung aus. Die Regierung hofft 2004 auf fünf Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen. Dazu müssten wenigstens 20 Milliarden Euro illegaler Gelder offenbart werden.

Der Kündigungsschutz für neu eingestellte Arbeitnehmer wird gelockert und greift künftig erst in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern.

Als Zumutbarkeitsregel für Langzeitarbeitslose gilt, dass in Zukunft jede legale Arbeit zumutbar ist. Das bedeutet: Langzeitarbeitslose müssen auch Arbeit unter dem ortsüblichen Lohn annehmen.

Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt, die Arbeitslosenhilfe wird auf Sozialhilfeniveau gesenkt. Die Kommunen können selbst entscheiden, ob sie die Langzeitarbeitslosen betreuen und vermitteln wollen. Nur wenn sie ihr Recht nicht wahrnehmen, ist die Bundesanstalt für Arbeit zuständig. Wegen des großen Organisationsaufwandes wird die Neuregelung erst Anfang 2005 in Kraft treten.

Durch Abschaffung des Meisterzwangs für 53 von 94 Berufen können sich Handwerker einfacher selbstständig machen.

Rentner bekommen 2004 keine Erhöhung der Altersbezüge. Ihr Beitrag zur Pflegeversicherung verdoppelt sich am 1. April. Der Notgroschen der Rentenkassen (Schwankungsreserve) wird von 0,5 auf nur noch 0,2 Monatsausgaben verringert. Außerdem erhalten Neurentner ihre Bezüge nicht mehr am Monatsanfang, sondern am Monatsende.

(mit Spiegel Online)